Streit über Gesetz für erneuerbare Energien beigelegt

Die EU-Staaten haben den Streit über ein geplantes Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien beigelegt. Wie der deutsche Staatssekretär Sven Giegold gestern mitteilte, handelte Frankreich nach wochenlangen Nachverhandlungen aus, dass einige Ammoniakwerke aus der Berechnung von Zielen für erneuerbare Energien ausgenommen werden können. Das könnte Frankreich ermöglichen, für einen größeren Teil der Ammoniakproduktion Atomstrom einzusetzen.

Das Gas Ammoniak kann als Energieträger genutzt werden. Die geplanten EU-Vorschriften sehen vor, dass bis 2030 42,5 Prozent der in der EU verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind-, Solar- und Wasserkraft kommen müssen. Als freiwilliges Ziel wird angestrebt, 45 Prozent zu erreichen, was dazu beitragen soll, dass die EU ihre Klimaziele erreicht.

Mehr Wind- und Solaranlagen

Bisher lag das EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 bei 32 Prozent, wobei bis Ende 2021 nach Angaben Giegolds ein Anteil von europaweit knapp 22 Prozent erreicht wurde.

Jährlich bedeutet das Gesetz europaweit die Installation von 100 Gigawatt Windanlagen und Solaranlagen, erklärte Giegold. Umgerechnet entspreche das täglich 17 Fußballfeldern Photovoltaik, 16 Windrädern an Land plus vier Windrädern zur See.

Frankreich blockierte bis zuletzt

Zudem sehen Pläne vor, dass Wasserstoff, der von der Industrie verwendet wird, bis 2030 zu 42 Prozent und bis 2035 zu 60 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen muss.

Länder, die einen besonders geringen Anteil an Wasserstoff aus fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas verbrauchen und die Ausbauziele für Erneuerbare erreichen, können jedoch 20 Prozent ihres Anteils an erneuerbarem Wasserstoff durch Wasserstoff aus anderen Energiequellen ersetzen – einschließlich Kernenergie.

Frankreich hatte das bereits mit Vertretern des EU-Parlaments ausgehandelte Vorhaben zuletzt blockiert.