Bayern reicht Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer ein

Im Streit über die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer in Deutschland hat die bayrische Landesregierung ihre angekündigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bayern klage in Karlsruhe „für höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze“, schrieb Landesfinanzminister Albert Füracker (CSU) gestern auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Linke und Vertreter der Zivilgesellschaft kritisierten den Schritt und sprachen von einem Wahlkampfmanöver.

Die Klage hatte die bayrische Staatsregierung bereits vor einiger Zeit angekündigt. Ende Mai beschloss das Kabinett in München formal, einen entsprechenden Normenkontrollantrag in Karlsruhe einzureichen. Bayern wünsche eine „verfassungsrechtliche Überprüfung“, die den Weg für eine „Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer“ öffne, hieß es damals zur Begründung.

Bayern pocht unter anderem darauf, dass die Länder über die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer entscheiden, weil sie ihnen in voller Höhe zufließt. Bisher ist diese aber ein Bundesgesetz, die Kompetenz liegt auf Bundesebene.

Höhe der Freibeträge umstritten

Konkret dreht sich der politische Streit außerdem um die Höhe der aktuellen steuerbefreiten Freibeträge auf Immobilien, die im Erbfall gelten. Bayern fordert eine Erhöhung. Während Inflation sowie Boden- und Hauspreise in den vergangen Jahren „massiv gestiegen“ seien, habe der Bundesgesetzgeber die Freibeträge seit 2008 nicht erhöht, kritisierte Bayerns Regierung.

Nach Darstellung der Landesregierung um Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ist eine steuerfreie Vererbung von Einfamilienhäusern „in vielen Teilen Bayerns schon seit längerer Zeit nicht mehr möglich“. Viele Erbinnen und Erben müssten verkaufen. Ähnlich argumentierte gestern Füracker. „Uns droht der Ausverkauf der Heimat. Jeder muss das Elternhaus erben können, ohne durch die Steuer zum Verkauf gezwungen zu werden“, schrieb er auf Twitter.

In Bayern wird im Oktober ein neuer Landtag gewählt. Der bayrischen Regierung schlägt daher Kritik an dem Schritt und der Vorwurf eines Wahlkampfmanövers entgegen.