Menschen mit Behinderung: Bildungssituation verschlechtert

2008 hat Österreich die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und sich damit verpflichtet, niemanden wegen Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen und Menschen mit Behinderung lebenslanges Lernen zu ermöglichen.

Schon bei der ersten Staatenprüfung 2013 hatte der unabhängige Monitoringausschuss, der die Umsetzung überwacht, Österreich kein gutes Zeugnis ausgestellt. Im heute präsentierten neuen Prüfbericht ortet er gar Rückschritte.

Bei seiner letzten Überprüfung hatte der unabhängige Monitoringausschuss vor allem Mängel bei der Umsetzung eines Bildungssystems, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen, festgestellt.

„Kontinuierliche Verletzung der Menschenrechte“

Zehn Jahre später sieht er hier nicht nur kaum Fortschritte. „Gerade in den letzten Jahren vermehren sich die Anzeichen für Rückschritte“, so die Kritik in dem Bericht. „Insgesamt zeigt sich eine kontinuierliche Verletzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bildung.“

Ambitionierte Versuche früherer Regierungen, inklusive Bildung über Modellregionen voranzutreiben, seien 2018 nach nur drei Jahren Laufzeit eingestellt worden. In anderen Fragen wie dem Recht auf einen Unterricht in österreichischer Gebärdensprache herrsche Stillstand. Inklusive Bildung sei zudem „strukturell chronisch unterfinanziert“.

Bericht sieht Gleichgültigkeit in Politik

Der Monitoringausschuss attestierte der Politik außerdem eine ausgeprägte Gleichgültigkeit und Passivität bezüglich der Verpflichtungen zur Umsetzung der Ziele der UNO-Behindertenkonvention.

Aus Sicht des Ausschusses notwendige Änderungen (etwa ein Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und ein Recht auf persönliche Assistenz) müssten eingeklagt werden, damit die Bildungsadministration reagiere.