Van der Bellen: Sieben Ermächtigungen zu Strafverfolgung

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat in seiner Amtszeit bisher siebenmal eine Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen einer Ehrverletzung erteilt. In 52 Fällen verzichtete er darauf.

Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der FPÖ an die Präsidentschaftskanzlei hervor.

Fünf Fälle von Beleidigung, zwei von übler Nachrede

Für den Bundespräsidenten sei es „selbstverständlich, dass er sich als Amtsträger und Person der Öffentlichkeit mehr Ehrverletzungen gefallen lassen muss als eine Privatperson“, heißt es in der Beantwortung der Präsidentschaftskanzlei.

„Er macht aber dann von seinem Recht zur Ermächtigung zur Strafverfolgung Gebrauch, wenn Dritte von der Ehrverletzung mitbetroffen und daher zu schützen sind oder wenn ihm Rechtsbruch unterstellt wird.“ Eine solche Unterstellung wiege besonders schwer, wenn sie im Zusammenhang mit der Amtsführung des Bundespräsidenten erhoben werde.

Die sieben Ermächtigungen bezogen sich laut Präsidentschaftskanzlei in fünf Fällen auf Beleidigung und in zwei Fällen auf üble Nachrede.

FPÖ fordert Überarbeitung des Paragrafen

Die FPÖ ortete „den Versuch, kritische Stimmen in der Bevölkerung einzuschüchtern“, und forderte eine Überarbeitung des entsprechenden Paragrafen. „Strafen wegen ‚Majestätsbeleidigung‘ haben im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren“, so Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung.