Deutscher Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis

Die Verurteilung des deutschen Starkochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) überwiegend rechtskräftig. Wie der BGH heute in Karlsruhe mitteilte, muss das Landgericht München I nur über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck neu verhandeln. Das Münchner Gericht hatte den aus dem Fernsehen bekannten Koch im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Alfons Schuhbeck
APA/dpa/Sven Hoppe

Da der BGH Schuhbecks Revision nun ablehnte, muss er ins Gefängnis. Sein Anwalt erklärte über einen Sprecher Schuhbecks, dass der Haftantritt erst drohe, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden habe.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 74-Jährige Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte. In seinen beiden Münchner Restaurants habe er über mehrere Jahre mehr als vier Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen.