Eintragungswoche für neun Volksbegehren läuft

Nur zwei Monate, nachdem sieben Volksbegehren die 100.000-Unterstützer-Hürde zur Behandlung im Parlament genommen hatten, ist gestern die Eintragungswoche für die nächsten neun Initiativen angelaufen.

Unterzeichnet werden können die Volksbegehren noch bis 26. Juni in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich sowie online mittels elektronischer Signatur. Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren, eine nochmalige Unterschrift ist dann nicht mehr möglich.

Von den bisher 80 aufgelegten Volksbegehren, die vor allem seit der Möglichkeit der elektronischen Unterstützung einen Boom erleben, haben es nur zwölf nicht ins Parlament geschafft, also keine 100.000 Unterstützer und Unterstützerinnen gefunden.

Von Neutralität über Gendern bis Lebensmittelrettung

Die neuen Volksbegehren umfassen eine breite Themenpalette: „Neutralität Österreichs Ja“ will erreichen, dass Österreich seine immerwährende Neutralität abermals erklärt und bekräftigt, und zwar mittels eines weiteren Verfassungsgesetzes.

Verfassungsrang soll nach deren Initiatoren auch das Anliegen der Anti-Gendern-Initiative erlangen, nämlich nicht zur Verwendung von Binnen-I oder Gendersternchen verpflichtet werden zu dürfen. „Verbot für Kinder-Instagram“ will eine entsprechende Anwendung gesetzlich verhindern, weil es sich um ein „unkontrolliertes Datensammelnetzwerk“ handle.

Selbsterklärend sind die Anliegen von „Asylstraftäter sofort abschieben“, „Staatsbürgerschaft für Folteropfer“ sowie „Untersuchungsausschüsse live übertragen“.

„Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“ hat das Anliegen, Lebensmittelunternehmen sowie Supermärkte dazu zu verpflichten, nicht verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen oder direkt an Bedürftige zu spenden.

Das Begehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung“ will schließlich die Versorgung der Bevölkerung mit heimisch-regional erzeugten Lebensmitteln in der Verfassung als Grundrecht verankern. Unter „Rettung unserer Sparbücher“ wiederum soll die öffentliche Hand einen Inflationsausgleich für Sparguthaben subventionieren.