Deutsches Kartellamt mahnt Google ab

Deutschlands oberste Wettbewerbshüter verschärfen ihre Gangart gegen Google. Man beabsichtige, dem US-Technologieunternehmen bei seinen Google Automotive Services „verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen“ zu untersagen, teilte das deutsche Bundeskartellamt heute in Bonn mit. Ein entsprechendes Schreiben habe man an Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet geschickt.

Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant – diese Produkte werden für Infotainmentsysteme für Autos mit dem Android-Betriebssystem von Google genutzt.

Googles Angebote verringern Wettbewerbschancen

Das Technologieunternehmen bietet die Dienste Autoherstellern zur Lizenzierung an. „Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben“, so Kartellamtschef Andreas Mundt.

Eine Reihe von Google-Praktiken bei der Lizenzierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen sei nach derzeitiger Auffassung nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Die Behörde befürchtet, dass Google seine Machtposition mit der Bündelung von Diensten weiter ausbaut und der Wettbewerb erheblich in Gefahr gerät. So bewertet das Kartellamt zum Beispiel eine Vertragsbedingung als problematisch, der zufolge Fahrzeughalter nur Google Assistant als Sprachassistenten installieren dürfen.