Energiekostenzuschuss für neue Selbstständige kommt

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen hat der Wirtschaftsausschuss gestern einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 410 Euro für neue Selbstständige beschlossen. Beim Energiekostenzuschuss für energieintensive Betriebe soll eine Kombinierbarkeit mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG) geschaffen werden.

Gelten soll der Energiekostenzuschuss für jene neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die monatliche Beitragsgrundlage für Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage von 6.615 Euro nicht erreichte. Vorgesehen ist eine einmalige Gutschrift auf das Beitragskonto im vierten Quartal 2023.

Grünes Licht gab der Wirtschaftsausschuss auch für eine Verschärfung der Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Vorratspflicht zur Erdölbevorratung. Damit sollen für vorratspflichtige Importeure die Strafen deutlich erhöht werden.

Ein Antrag von NEOS auf einen Komplettausstieg aus russischem Gas wurde ebenso vertagt wie eine Forderung der FPÖ nach einer Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf dem Balkon.