Beschwerde gegen Greenwashing bei Airlines

Konsumentenschutzverbände aus 19 europäischen Ländern haben Beschwerde bei der EU-Kommission gegen 17 Airlines wegen der Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten mit Angaben zum Umwelt- und Klimaschutz eingereicht.

Insbesondere das System der CO2-Kompensation – ein freiwilliger Klimaschutzaufpreis bei der Flugbuchung – sei nichts anderes als Greenwashing, erklärte der europäische Verbraucherverband BEUC heute.

BEUC sieht Verstöße gegen EU-Vorschriften

Einer rechtlichen Analyse zufolge lägen Verstöße gegen EU-Vorschriften vor. „Behauptungen, dass die Zahlung zusätzlicher Gebühren die CO2-Emissionen eines Fluges ‚ausgleichen‘, ‚neutralisieren‘ oder ‚kompensieren‘ kann, sind sachlich falsch“, erklärte BEUC.

Das Geld fließe in Projekte und Aktivitäten, deren Beitrag zum Klimaschutz „hochgradig unsicher“ sei. „Der Schaden, der durch die CO2-Emissionen des Flugverkehrs verursacht wird, ist hingegen sicher.“

Fliegen „nicht nachhaltig“

Außerdem prangern die Verbände an, dass manche Airlines Aufpreise für die Entwicklung nachhaltiger Flugtreibstoffe verlangen. „Diese Kraftstoffe sind noch nicht marktreif“, erklärte BEUC. Bis Ende der 2030er Jahre werde der Anteil am Kraftstoffmix gering bleiben.

Darüber hinaus sei es grundsätzlich ein Problem, dass die Airlines „bei den Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass Fliegen nachhaltig ist“. Denn das sei es nicht und werde es „auch in naher Zukunft nicht werden“.