Konkret richten sich die Vorwürfe an die österreichische AUA sowie an Air Baltic, Air Dolomiti, Air France, Brussels Airlines, Eurowings, Finnair, KLM, Lufthansa, Norwegian, Ryanair, SAS, Swiss, TAP, Volotea, Vueling und WizzAir. Beteiligt an der Beschwerde sind Organisationen aus 17 EU-Ländern sowie der Schweiz und Norwegen, darunter die Arbeiterkammer (AK).
Einer rechtlichen Analyse zufolge lägen Verstöße gegen EU-Vorschriften vor. In der Presseaussendung verweist BEUC auf die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. „Behauptungen, dass die Zahlung zusätzlicher Gebühren die CO2-Emissionen eines Fluges ‚ausgleichen‘, ‚neutralisieren‘ oder ‚kompensieren‘ kann, sind sachlich falsch“, erklärte BEUC am Donnerstag.
Schaden durch Emissionen im Flugverkehr „sicher“
Das Geld fließe in Projekte und Aktivitäten, deren Beitrag zum Klimaschutz „hochgradig unsicher“ sei. „Der Schaden, der durch die CO2-Emissionen des Flugverkehrs verursacht wird, ist hingegen sicher“, heißt es weiter.
Der Ausgleich von Emissionen durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten wird seit Längerem kontrovers diskutiert: Kritikerinnen und Kritiker sehen darin „einen modernen Ablasshandel“, etwa auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Oft sei nicht klar, wohin Gelder konkret fließen und wie groß der Beitrag zum Klima damit tatsächlich ist.

Kritik an Aufpreis für nachhaltige Treibstoffe
Außerdem prangern die Verbraucherschützer an, dass manche Airlines Aufpreise für die Entwicklung nachhaltiger Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF) verlangen. „Diese Kraftstoffe sind noch nicht marktreif“, kritisierte BEUC. Bis Ende der 2030er Jahre werde der Anteil am Kraftstoffmix gering bleiben – und Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dafür nicht zur Kasse gebeten werden.
Darüber hinaus sei es grundsätzlich ein Problem, dass die Fluglinien „bei den Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass Fliegen nachhaltig ist“. Denn das sei es nicht und werde es „auch in naher Zukunft nicht werden“. Sollten Verbrauchern dadurch Kosten entstehen, müssten die staatlichen Verbraucherschutzbehörden „die Fluggesellschaften auffordern, ihren Kunden die Kosten zu erstatten“. Die Verbraucherverbände treten zudem für schärfere Maßnahmen gegen Greenwashing ein.
Die Verbraucherbedürfnisse hin zu nachhaltigeren Verkehrsmöglichkeiten zu beeinflussen sei „entscheidend für die Reduzierung der Emissionen“, sagte Ursula Pachl von BEUC. „Fluggesellschaften müssen aufhören, den Verbrauchern den falschen Eindruck zu vermitteln, dass sie sich für ein nachhaltiges Transportmittel entscheiden.“ Darüber hinaus forderte Pachl „zuverlässige, attraktive und nachhaltige Alternativen wie hochwertigere Fernverkehrsverbindungen auf der Schiene“.
Mehrere Vorhaben gegen Greenwashing auf EU-Ebene
Auf EU-Ebene wird im Sinne des „Green Deal“ derzeit an mehreren Vorhaben gefeilt, die Greenwashing bei Werbeversprechen ein Ende setzen und Verbraucherrechte stärken sollen. Zum einen wird über die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel verhandelt, zum anderen über die Richtlinie über Umweltaussagen („Green Claims“).
Irreführende Werbeaussagen sind zwar derzeit schon nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, künftig sollen aber deutlich strengere Anforderungen zur Begründung, Überprüfung und Kommunikation jener Versprechen gelten.

Eine Untersuchung der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 kam etwa zu dem Schluss, dass 53 Prozent der geprüften Umweltaussagen entweder vage, irreführend oder unfundiert waren. 40 Prozent waren nicht belegt. Dennoch ist das Vertrauen in umweltbezogene Angaben vor allem unter österreichischen Verbraucherinnen und Verbrauchern groß, wie eine im Auftrag der EU-Kommission durchgeführte Ipsos-Umfrage von 2022 zeigt.