Staatsanwaltschaft Klagenfurt
ORF.at/Zita Klimek
Causa Miklautz

Ermittlungen gegen Journalisten eingestellt

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kärntner Journalisten Franz Miklautz durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt werden eingestellt. Miklautz wurde „Beitrag zu Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verletzung des Datenschutzgesetzes“ vorgeworfen. Nun wurde eine entsprechende Weisung erteilt – wohl auch nach dem Aufschrei in der Branche.

Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Graz teilte am Donnerstag in einer Aussendung mit, dass sie im Einvernehmen mit dem Justizministerium eine Weisung an die ihr unterstellte Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelte: Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht „war nicht anzunehmen“, hieß es in der Aussendung. Miklautz war wegen seiner Recherchen rund um Gehälter und üppige Überstundenzahlungen im Klagenfurter Rathaus in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerückt. Ihm wurde Beitrag zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen, sein Handy und sein Laptop waren sichergestellt worden.

Die OStA führte am Donnerstag weiter aus, dass man am Mittwoch die Berichte über die Causa verfolgt und „umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet“ sowie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um „Berichterstattung unter Aktenvorlage“ ersucht habe. Zur Begründung der Einstellung hieß es, die bloße Veröffentlichung eines von Dritten offenbarten Amtsgeheimnisses „unterliegt nicht dem Strafgesetz“.

Das Verfahren gegen die „der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter“, also jene zwei Personen, die dem Journalisten Akten zugespielt haben sollen, sei weiterhin anhängig. Das Redaktionsgeheimnis sei durch die Strafprozessordnung geschützt und „darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn, der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig“, so die OStA. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt „wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert“.

Freude bei Miklautz

Die sichergestellten Datenträger seien nun „umgehend auszufolgen“, hieß es dazu von der OStA. Aus dem Justizministerium hieß es, dass die Datenträger und ihr Inhalt bis zur Übergabe an ihren Besitzer versiegelt bleiben, eine Auswertung finde nicht statt.

Verständliche Freude herrschte angesichts der guten Nachrichten bei Miklautz, der sich via Twitter zu Wort meldete: „Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. Am Montag dachte ich: Scheiß auf den Journalismus. Heute denke ich: Never give up! Jetzt erst recht. Ich bin unzähligen Personen unendlich dankbar.“

Aufschrei in der Branche

Miklautz hatte die Ermittlungen am Dienstag selbst auf seinem Nachrichtenblog öffentlich gemacht: „Da die von mir geschriebenen Storys vollinhaltlich stimmen und man mich medienrechtlich nicht belangen kann, versucht es die Gegenseite nun mit dem Strafrecht.“ Der Kärntner war in den vergangenen Monaten auch immer wieder mit Recherchen rund um den Klagenfurter Flughafen aufgefallen.

Ermittlungen gegen Journalisten eingestellt

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kärntner Journalisten Franz Miklautz durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt werden eingestellt. Miklautz wurde „Beitrag zu Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verletzung des Datenschutzgesetzes“ vorgeworfen. Jetzt wurde eine entsprechende Weisung erteilt – wohl auch nach dem Aufschrei in der Branche.

Mehrere Branchenorganisationen wie der Verein der Chefredakteur:innen, der Presseclub Concordia, die Journalist:innengewerkschaft in der GPA, Reporter ohne Grenzen Österreich und der Presserat kritisierten das Vorgehen der Kärntner Staatsanwaltschaft. Vielfach war die Rede von einem „Anschlag auf die Pressefreiheit“. Von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatten die Organisationen eine rasche Prüfung der Causa gefordert.

Aus Zadics Büro hieß es, dass man einen dringenden Berichtsauftrag an die Staatsanwaltschaft erteilt habe. Der ehemalige Staatsanwalt Gerhard Jarosch hielt zum Vorwurf der Tatbeteiligung fest: „Das hat es so noch nicht gegeben in Österreich, dass deswegen ein Journalist verfolgt wurde.“ Auch der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer zeigte sich „schockiert über diese Einstufung“.

Zadic: Rechtliche Fehler korrigieren

Justizministerin Zadic hielt in einer Stellungnahme fest, dass die Pressefreiheit „ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie“ sei. „Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses – gerade auch in Ermittlungsverfahren. Deshalb haben wir rasch und entschieden gehandelt“, sagte Zadic.

Die OStA Graz habe gemeinsam mit dem Ministerium in diesem Fall „umsichtig und rasch ihre Fachaufsicht ausgeübt und die erforderlichen Handlungen gesetzt, um die rechtlichen Fehler in dieser Causa zu korrigieren“. Zudem habe die OStA Graz die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Rahmen der Fachaufsicht auf die besondere Bedeutung des Schutzes von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen hingewiesen, um eine richtige Gesetzesanwendung in Zukunft sicherzustellen.