Maklerprovision: Was sich bei der Wohnungssuche ändert

Bis zu zwei Monatsmieten müssen Mieterinnen und Mieter derzeit als Maklerprovision zahlen. Ab 1. Juli gilt das „Bestellerprinzip“ – Mieterinnen müssen dann keine Provision mehr leisten, wenn die Vermieterin den Makler beauftragt hat. Vollständig abgeschafft sind die Maklergebühren auf Mieterseite damit aber nicht, Verbraucherschützer warnen vor Umgehungsmöglichkeiten.

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