Sterbehilfe: Verein geht abermals vor VfGH

Die Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) ist mit der Regelung der Sterbehilfe in Österreich weiter unzufrieden und richtet sich daher abermals an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Das seit Anfang 2022 geltende Sterbeverfügungsgesetz sei unzureichend und teils auch widersprüchlich, kritisierte der Verein heute via Aussendung nach Berichten in „Kurier“ und Ö1-Morgenjournal. Auch erhofft man sich die Aufhebung des Verbots der aktiven Sterbehilfe.

Kritik auch an Kommunikationsverbot

Das Sterbeverfügungsgesetz sei „nicht geeignet, den Zugang zur Sterbehilfe und damit zum Menschenrecht, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes selbst bestimmen zu können – auch im Sinne des VfGH –, zu gewährleisten“, begründete die ÖGHL ihren neuerlichen Individualantrag an das Höchstgericht.

Unterstützung erhält sie dabei durch den Schweizer Verein „Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“.

Die ÖGHL bringt außerdem vor, dass das „rigide Kommunikationsverbot“ eine zweckkonforme Vereinsarbeit verunmögliche. „Uns erreichen viele Anfragen von Hilfesuchenden, die sich im Gesetz nicht zurechtfinden. Wir würden als Verein gerne helfen, dürfen aber nicht.“

Zahlreiche unklar definierte Verbote hinderten den Verein daran, auch nur offen über alle Möglichkeiten zu informieren oder Sterbewillige persönlich zu begleiten, lautet die Kritik.

Aus formalen Gründen nicht geprüft

Die aktive Sterbehilfe wurde im ersten Verfahren vor dem VfGH aus formalen Gründen nicht geprüft. Laut Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der auch für jenen erfolgreichen Individualantrag verantwortlich zeichnete, der die Suizidhilfe in Österreich legalisierte, ist das nicht mehr haltbar.

Grundrechtlich würde es nämlich keinen Unterschied machen, ob jemand noch in der Lage ist, ein letales Präparat selbst einzunehmen, oder krankheitsbedingt dazu die Unterstützung von Dritten benötigt und nutzt.