Strengere Vermittlung von Arbeitslosen mit Geringfügigkeit

Mit verstärkten Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten soll das Arbeitsmarktservice (AMS) Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst rascher in Jobs über der Geringfügigkeitsgrenze vermitteln. Das sieht ein entsprechender Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) vor.

Gleichzeitig sollen Unternehmen, die auffällig viele arbeitslose Geringfügige beschäftigen, strenger kontrolliert werden, hieß es heute in einer Aussendung des Arbeitsministeriums.

„Aufgrund des weiterhin bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangels und des hohen Niveaus an offenen Stellen soll die Vermittlung Arbeitsloser auf vollversicherungspflichtige Stellen durch das AMS intensiviert und zukünftig noch verbindlicher gestaltet werden“, so Arbeitsminister Kocher.

Streichung droht

Geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld beziehen, sollen sich zunächst im eigenen Betrieb um eine reguläre Arbeit bemühen. Wer dabei „mangelnde Eigeninitiative“ oder „unplausible Reaktionen“ zeigt, dem droht künftig die Streichung des Arbeitslosengeldes.

Darüber hinaus sieht der Erlass vor, dass grobe Pflichtverletzungen – wie das Unterlassen von Bewerbungen, die Vereitelung der Arbeitsaufnahme oder die Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit oder Bildungsmaßnahme – künftig schneller zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen.

Arbeitslose müssen künftig auch während der Sperrzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Bisher hatte das AMS während der Sperrzeit die Vermittlung eingestellt.