Strengere Vermittlung von Arbeitslosen: Kritik von AK und ÖGB

Laut einem Erlass von ÖVP-Arbeitsminister Kocher soll das Arbeitsmarktservice (AMS) Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst künftig rascher mittels verstärkter Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten in Jobs über der Geringfügigkeitsgrenze vermitteln.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) sowie die Arbeiterkammer (AK) reagierten gestern mit Ablehnung auf die Maßnahme. „Anstatt arbeitssuchende Menschen zu schikanieren, sollten diese zum Beispiel durch bessere Qualifizierungen auf die offenen Stellen vorbereitet werden“, sagte die leitende ÖGB-Sekretärin Ingrid Reischl.

Ähnlich der Kommentar von AK-Präsidentin Renate Anderl: „Nachdem Minister Kocher es nicht geschafft hat, eine umfassende Arbeitsmarktreform umzusetzen, die auf die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt eingeht, setzt er bei Arbeitslosen wieder die Daumenschrauben an.“

Strengere Kontrollen bei Unternehmen

Der umfassende Erlass sieht auch vor, dass Unternehmen, die auffällig viele arbeitslose Geringfügige beschäftigen, strenger kontrolliert werden, heißt es in einer Aussendung des Arbeitsministeriums.

„Aufgrund des weiterhin bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangels und des hohen Niveaus an offenen Stellen soll die Vermittlung Arbeitsloser auf vollversicherungspflichtige Stellen durch das AMS intensiviert und zukünftig noch verbindlicher gestaltet werden“, so Arbeitsminister Kocher.

Geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld beziehen, sollen sich zunächst im eigenen Betrieb um eine reguläre Arbeit bemühen. Wer dabei „mangelnde Eigeninitiative“ oder „unplausible Reaktionen“ zeigt, dem droht künftig die Streichung des Arbeitslosengeldes.