Deutsche Regierung erzielte Durchbruch bei „Heizungsgesetz“

Die deutsche „Ampelkoalition“ aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim umstrittenen Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die dpa heute aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten sich die Regierungsparteien nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. Details waren noch unklar.

Die deutsche Regierung strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom deutschen Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen – „Leitplanken“ – an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf verständigt. Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele deutsche Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor.

Staatliche Förderung

Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer und Eigentümerin gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

Viele Punkte waren noch offen – etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.

Reparieren möglich

Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sah vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben wird. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.