FFP2-Masken in einem Restmüllkübel
ORF/Carina Kainz
Gesetz läuft aus

Covid-19 nicht mehr meldepflichtig

Am Freitag läuft das Covid-19-Maßnahmengesetz aus. Eine Infektion ist damit nicht mehr meldepflichtig. Die tägliche Veröffentlichung der meisten CoV-Daten wird eingestellt. Das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen soll künftig zusammen mit anderen Atemwegserkrankungen überwacht werden. Tests für Verdachtsfälle, die Impfung und antivirale Medikamente bleiben vorerst kostenlos.

Für Patientinnen und Patienten, die befürchten, an Covid-19 erkrankt zu sein, und entsprechende Symptome haben, sind die Tests bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch künftig gratis. Betroffene sollten in diesem Fall die Praxis zunächst telefonisch kontaktieren, um den Kontakt zu anderen Patientinnen und Patienten im Wartezimmer weitgehend zu vermeiden, rät Edgar Wutscher, Obmann der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer.

Zum Einsatz kommen Antigen-Schnelltests. Jeder fünfte positive Antigen-Test werde mittels PCR-Test im Rahmen der Ganzgenomsequenzierungen bestätigt, hieß es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber ORF.at.

CoV: Aus für Meldepflicht

Ab 1. Juli ist Covid-19 keine meldepflichtige Krankheit mehr. Auch Verkehrsbeschränkungen gehören der Vergangenheit an, der „Grüne Pass“ wird eingestellt.

Ende für Verkehrsbeschränkungen

Mit der Meldepflicht enden auch die Verkehrsbeschränkungen. Zuletzt mussten Infizierte zwar nicht mehr in Quarantäne, waren aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt zu anderen Menschen verpflichtet.

Das alles fällt nun weg, da SARS-CoV-2 anderen, nicht anzeigepflichtigen Atemwegserkrankungen gleichgestellt ist. Erkrankten werde aber natürlich weiterhin geraten, den Kontakt zu anderen Personen möglichst zu vermeiden, so Wutscher gegenüber ORF.at.

Auto in einer Teststraße
picturedesk.com/EXPA/JFK
Teststraßen gehören schon lange der Vergangenheit an

Kostenpflichtige Tests in Apotheken

Apotheken können weiterhin Covid-19-Tests anbieten, allerdings als Privatleistung, sprich kostenpflichtig. Eine Meldepflicht besteht nicht mehr. Das Portal „Österreich testet“ des Bundes wird eingestellt, die Ausstellung von Testzertifikaten erfolgt in den Apotheken. Die Länder haben ihre Testangebote in den vergangenen Monaten bereits stark reduziert, die letzten verbliebenen Einrichtungen schließen mit Ende Juni.

Die Maskenpflicht in vulnerablen Bereichen wie ärztlichen Praxen, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen wurde bereits mit 1. Mai abgeschafft. Ärzte und Ärztinnen können weiter darauf bestehen, dass Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen.

Ausgelaufen ist weiters die Risikogruppenfreistellung. Damit wurde jenen Personen Schutz geboten, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine CoV-Infektion fürchten müssen. Die Kosten für die Freistellung wurden bisher der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu 100 Prozent ersetzt.

Ministerium: Kampagne zu Impfungen im Herbst

Die CoV-Impfung wird weiter angeboten und bleibt vorerst bis Ende März 2024 kostenlos. Die Impfempfehlung für den Herbst werde aktuell im Nationalen Impfgremium (NIG) diskutiert und „rechtzeitig vorliegen“, hieß es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber ORF.at. Im Herbst ist laut Ministerium auch eine Kampagne zu verschiedenen Impfungen geplant, die CoV-Schutzimpfung wird eine davon sein.

Rezepte: Endgültiges Aus für Sonderregeln

Änderungen gibt es bei der Abgabe von Medikamenten in Apotheken. Die pandemiebedingten Sonderbestimmungen zur Arzneimittelabgabe über die E-Medikation treten endgültig außer Kraft. Mit Juli werde nur mehr das E-Rezept für eine kontakt- sowie papierlose Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln zur Verfügung stehen, teilte die Apothekerkammer gegenüber ORF.at mit. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten erfolgt die Abgabe nur nach Vorlage der E-Card, der E-Rezept-ID (zwölfstelliger Code oder QR-Code) oder eines Papierrezepts.

Covid-19 nicht mehr in EMS

Das Ende der Meldepflicht bedeutet, dass Covid-19 nicht mehr im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erfasst wird. Damit stehen die täglichen Infektions- und Testzahlen sowie Daten zu Hospitalisierungen und Todesfälle nicht mehr im EMS zur Verfügung. Die AGES stellt mit Ende Juni 2023 daher den Betrieb des offiziellen Covid-19-Dashboards ein.

ORF.at-Dashboard

Die bisherigen Grafiken werden nicht mehr aktualisiert, stehen aber weiter zur Verfügung. Neu hinzu kommt eine Grafik aus den Abwasserdaten, die wöchentlich aktualisiert wird.

Auch die CoV-Kommission, die wöchentlich das Covid-19-Risiko über die CoV-Ampel kommunizierte, hat am Mittwoch ihren letzten Lagebericht veröffentlicht. Seit März 2020 seien insgesamt 170 Prognosen erstellt worden, teilte das Gremium in einer Aussendung mit. Das Covid-19-Register der Gesundheit Österreich (GÖG) wird ebenfalls eingestellt.

Abwassermonitoring wird weitergeführt

Weiterhin bestehen bleibt das Dashboard zur CoV-Schutzimpfung, das seit Anfang Mai durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger betrieben wird. Auch das Abwassermonitoring soll erhalten bleiben. Die Abwasseranalysen aus den 48 Kläranlagen in Österreich decken ein Gebiet von rund 58 Prozent der Bevölkerung ab und zeigen den aktuellen Trend der Infektionslage.

Die absolute Höhe der Infektionen ist vor allem in Hinblick auf unterschiedliche dominante Varianten mit Vorsicht zu betrachten. Denn die ausgeschiedene Virenlast pro erkrankter Person ist je nach Variante unterschiedlich, die angezeigten Wellen sind nicht direkt miteinander vergleichbar. Um einen Überblick über die Entwicklung der Varianten zu erhalten, sequenziert die AGES weiterhin bis zu 1.500 PCR-Proben pro Woche.

Neues Dashboard zu Hospitalisierungen

Als Ersatz für die CoV-Statistiken kündigte das Gesundheitsministerium Zahlen über schwere Atemwegserkrankungen in Österreich und den neun Bundesländern an. Konkret soll ab August wöchentlich online gestellt werden, wie viele Menschen mit einer schweren Atemwegsinfektion (SARI, schwere akute respiratorische Infektionen) in stationäre Spitalsbehandlung aufgenommen bzw. wieder aus dem Spital entlassen werden.

Darunter fallen etwa Influenza- und RSV-Infektionen. Veröffentlichen will das Ministerium die Daten aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Altersgruppe und Geschlecht sowie nach Intensiv- und Normalstationen.

PC Bildschirm mit CoV-Daten
ORF.at
Mit dem Ende der Meldepflicht werden auch viele der bisher veröffentlichten CoV-Daten obsolet

Erfasst werden sowohl Spitalseinlieferungen als auch Entlassungen: Wird eine Person mit respiratorischen Symptomen stationär aufgenommen, wird eine erste Verdachtsdiagnose erstellt, die im SARI-Dashboard erfasst wird. Nach der Entlassung wird entweder die bestätigte, eine verfeinerte oder korrigierte Entlassungsdiagnose erfasst. Es kann daher zu einer Verzögerung der Daten von bis zu zwei Wochen kommen.

Nicht ausgewiesen werden die Sterbefälle. Todesfälle seien häufig eine Folge verschiedener Faktoren und würden daher „voraussichtlich“ nicht veröffentlicht, hieß es aus dem Gesundheitsministerium zur APA. Das Ministerium verweise diesbezüglich auch auf die im Zuge der CoV-Pandemie geführte Debatte darüber, ob die nach einer Infektion Verstorbenen „an oder mit Covid gestorben“ seien. Die Statistik Austria gebe einmal jährlich einen Überblick über die Entwicklung der Todesursachen.

„Sehr vernünftig und verantwortungsvoll“

Bereits im Frühling hatten Fachleute dafür plädiert, mit Auslaufen der Meldepflicht von CoV-Fällen auf eine breite „SARI Surveillance“ umzustellen und eine systematische, zentrale Lösung aufzustellen, um die Viruszirkulation in der Bevölkerung zu überwachen.

Das geplante SARI-Dashboard wird von Fachleuten positiv bewertet. „Das klingt alles sehr vernünftig und verantwortungsvoll“, so Ulrich Elling vom Institut für Molekulare Biotechnologie (IMBA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gegenüber ORF.at.

Die Kombination aus Patienten- und Hintergrunddaten sei gut gewählt und absolut ausreichend, so der Molekularbiologe. „Es ist sehr erfreulich, dass nun ein SARI-Monitoring kommt, wie im damaligen Variantenmanagementplan und auch von WHO (Weltgesundheitsorganisation, Anm.) und ECDC (Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten, Anm.) empfohlen.“ Das sei eine deutliche Verbesserung zum bisherigen Stand der Dinge, schaffe Transparenz und sei damit zukunftsgerichtet, sagte Elling.