Bundesrat seit heute mit einem Mitglied weniger

Die Zahl der Mitglieder des Bundesrats schrumpft weiter. Seit heute sitzen in der Länderkammer nur noch 60 statt 61 Mitglieder. Die Entschließung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen trat heute in Kraft. Wien verlor aufgrund der jüngsten Volkszählung ein Mandat.

Von den 60 Sitzen entfallen zwölf auf Niederösterreich als Bundesland mit der höchsten Bürgerzahl, je zehn auf Wien und Oberösterreich, neun auf die Steiermark und fünf auf Tirol. Kärnten und Salzburg werden weiterhin mit je vier Mandaten, Vorarlberg und das Burgenland mit je drei Mandaten in der Länderkammer vertreten sein.

Aus dem Bundesrat ausscheiden wird das Wiener Bundesratsmitglied Johannes Hübner (FPÖ). Er ist der letztgereihte Bundesrat auf der Wiener Liste. Damit ist die FPÖ nur noch mit zehn Mandaten in der Länderkammer vertreten. Das schwächt auch die Opposition, die damit gemeinsam nur noch über 29 Mandate (SPÖ 18, FPÖ zehn, NEOS eines) verfügt, gegenüber 31 Mandaten der Koalition (ÖVP 25, Grüne sechs).

Von 50 auf 64 und zurück auf 60

Wie viele Sitze einem Bundesland im Bundesrat zustehen, richtet sich nach der jeweiligen Bürgerzahl. Das Bundesland mit den meisten österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen erhält zwölf Mandate, jedes andere Bundesland entsendet so viele Mitglieder, wie es dem Verhältnis seiner Bürgerzahl zur Bürgerzahl des größten Bundeslandes entspricht, mindestens jedoch drei.

Historisch gesehen durchlebte die zweite Kammer im Parlament Hochs und Tiefs. Durch das Bevölkerungswachstum stieg die Zahl der Mitglieder seit den 50er Jahren kontinuierlich an. Waren es zu Beginn noch 50 Personen, die im Bundesrat die Länderinteressen vertraten, saßen in den 90er Jahren dann bereits 64 Mitglieder in der Länderkammer.

Seitdem schrumpft die Zahl der Mitglieder allerdings und befindet sich heute bei 60 Personen. Wien schickte einst zwölf Personen in die Kammer, heute nur noch zehn. Profiteur der verfassungsgesetzlichen Untergrenze ist das Burgenland, dem als kleinstem Bundesland ansonsten nur zwei Mandate zustehen würden.