Renaturierungsgesetz: Ausschuss lehnt Kompromisse ab

Das umstrittene EU-Renaturierungsgesetz hat heute im zuständigen Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel keine Mehrheit gefunden. Bei der Fortsetzung des Abstimmungsmarathons von 15. Juni ging am Vormittag die finale Abstimmung über zahlreiche zuvor angenommenen Kompromisse 44 zu 44 aus.

Das bedeute, dass dem Plenum des EU-Parlaments im Juli die Ablehnung des Kommissionsvorschlags empfohlen werde, sagte Ausschussvorsitzender Pascal Canfin.

„Green Deal“-Baustein

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law), mit dem die Biodiversität verbessert werden soll, gilt neben dem neuen Pestizidgesetz (Sustainable Use Regulation, SUR) als einer der wesentlichen noch offenen Bausteine des „Green Deal“ der Kommission von Ursula von der Leyen. Damit möchte die EU auf die Herausforderungen von Klimawandel und Artensterben reagieren.

Seit zwei Monaten ist die Europäische Volkspartei (EVP) eindeutig gegen das Gesetz positioniert und hat sich auch geweigert, über Verbesserungen zu verhandeln. Sie sieht in dem Kommissionsvorschlag eine praxisfremde und bürokratielastige Überregulierung, eine Gefährdung der Ernährungssicherheit und der bäuerlichen Einkommen.

Befürworterinnen und Befürworter sehen in dem Gesetz einen wichtigen Baustein eines unbedingt notwendigen Systemumbaus, der langfristig Natur und Ernährung gleichermaßen sichert.