Ein aktuelles Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) gibt auch den Dieselklagen österreichischer Betroffener neuen Auftrieb. Laut diesem besteht auch bei Wagen mit Thermofenster-Software ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises. VW kündigte Berufung gegen das Urteil an.
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