Fluggäste können annullierten Flug flexibel umbuchen

Reisende, deren Flug annulliert worden ist, können selbst bestimmen, wann sie den kostenlosen Ersatzflug antreten, und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Plätze verfügbar sind. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden. Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum in Wien begrüßt die Entscheidung und sieht eine Stärkung der Konsumentinnenrechte.

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