Justizausschuss behandelt neues Korruptionsstrafrecht

Der Justizausschuss des Nationalrats beschäftigt sich heute Nachmittag mit der geplanten Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. So soll ein Mandatskauf mit Angelobung im Nationalrat oder Landtag bzw. Einnahme des Sitzes im EU-Parlament strafbar werden.

Außerdem sollen die Strafrahmen bei Cybercrimedelikten verschärft und die Möglichkeiten zu Videoverhandlungen in Zivilverfahren bzw. für digitale Gesellschafterversammlungen verlängert werden.

Mandatskauf im Zentrum

Im Zentrum der geplanten Verschärfung des Korruptionsstrafrechts ab 1. September steht der Mandatskauf: Strafbar wird, wenn man einen Kandidaten mittels einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt bzw. auch die Person selbst, wenn sie davon weiß und finanziell profitiert. Ausgenommen sind „normale“ Parteispenden. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar.

Sofort strafbar werden sollen Kandidaten, die einen Vorteil (im Normalfall Geld) annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird.

Höhere Strafdrohungen bei Korruption

Diese Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte und Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen, beispielsweise Sektionschefs.

Außerdem soll es höhere Strafdrohungen bei Korruptionsdelikten geben, wegen Korruption verurteilte Personen sollen für eine bestimmte Zeit ihre Wählbarkeit verlieren. Die neuen Regelungen sollen ab 1. September in Kraft treten.