Weiteres Verfahren gegen Lead-Horizon-Gründer eingestellt

Ein weiteres Verfahren gegen Michael Putz, Mehrheitseigentümer des CoV-Testkit-Anbieters Lead Horizon, wurde eingestellt. Der Vorwurf lautete, dass Putz Sicherheitsagenden innehatte, obwohl er nicht über die dafür erforderlichen Befähigungsnachweise verfüge.

Das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen (BASG) hat den Vorwurf geprüft und das Verfahren nun eingestellt, da dieser Nachweis erst dann erforderlich gewesen wäre, als Putz diese Position nicht mehr ausübte.

Als der Virologe Christoph Steininger im August 2021 das Unternehmen verlassen hatte, hatte Lead Horizon Putz als neuen Sicherheitsbeauftragten bestellt. Dieser hatte diese Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten bis zu einem weiteren Wechsel der Position im März 2022 wahrgenommen.

Am 26. Mai 2022 trat eine gesetzliche Bestimmung in Kraft, die für einen Sicherheitsbeauftragten einen einschlägigen medizinischen Befähigungsnachweis vorschreibt. Somit habe Putz die damaligen gesetzlichen Voraussetzungen an den Sicherheitsbeauftragten gemäß Paragraf 78 Medizinproduktegesetz erfüllt, hieß es in einer Aussendung.

Strafverfahren Anfang Juni eingestellt

Bereits Anfang Juni wurde das strafrechtliche Verfahren gegen Putz eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte auf Basis einer Anzeige eine mögliche Untreue, Urkunden- und Beweismittelfälschung sowie einen allfälligen Verstoß gegen das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geprüft.

Weiterhin offen für Lead Horizon ist allerdings ein Verfahren am Wiener Handelsgericht. Das deutsche Unternehmen CoviMedical will den Kauf von Testkits rückabwickeln, weil es diese für unbrauchbar hält, und hat die Klage mit einem Streitwert in Millionenhöhe eingebracht. Gespräche über eine mögliche Einigung werden noch geführt. Die beiden Parteien haben vereinbart, keine weiteren medialen Äußerungen abzugeben, und verweisen auf das laufende Verfahren.