Gericht: GB darf Asylwerber nicht nach Ruanda abschieben

Die britische Regierung darf entgegen ihren Plänen vorerst keine Asylwerberinnen und -werber nach Ruanda abschieben. Das entschied ein Berufungsgericht in London heute. Das Vorhaben der konservativen Innenministerin Suella Braverman sei rechtswidrig. Die Richter entschieden mehrheitlich, dass Ruanda nicht als sicheres Drittland betrachtet werden kann.

Grund seien Mängel im dortigen Asylverfahren. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Schutzsuchende von Ruanda aus wieder in ihre Heimatländer abgeschoben würden, obwohl sie einen Asylanspruch hätten. Die Entscheidung kann noch vor dem obersten britischen Gericht angefochten werden.

Bravermans Pläne sahen vor, dass irregulär nach Großbritannien eingereiste Menschen – ungeachtet ihrer Herkunft und ohne Prüfung ihres Asylantrags – festgehalten und so bald wie möglich nach Ruanda abgeschoben werden. Sie sollten dann dort um Asyl ansuchen. Eine Rückkehr nach Großbritannien war nicht vorgesehen. Mit der Regierung in Kigali, die von Bürgerrechtlern wegen Verstößen gegen Menschenrechte wiederholt kritisiert wurde, gab es eine entsprechende Abmachung.

Das Vorhaben von Braverman und Premierminister Rishi Sunak war international scharf kritisiert worden. Menschenrechtsvertreter bezeichneten es als Verstoß gegen internationale Verpflichtungen.