Gesundheitsreform: Eckpunkte für Verhandlungen definiert

Bund, Länder und Sozialversicherung haben die Eckpunkte für die Verhandlungen zur Gesundheitsreform definiert. In einem Papier, aus dem heute das Ö1-Mittagsjournal zitierte, befinden sich unter anderem Maßnahmen zur Entlastung der Spitalsambulanzen, zur Verbesserung der Öffnungszeiten von Ordinationen sowie zur Einbindung der Wahlärzte und -ärztinnen ins Kassensystem.

Zwar hatte die Regierung angekündigt, die Reform solle noch vor dem Sommer stehen – das scheint derzeit aber fraglich. In dem achtseitigen Papier werden zumindest einige Ziele definiert: So sollen Kassenverträge attraktiver werden, um Spitalsambulanzen zu entlasten und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu stärken.

Ein bundesweiter Gesamtvertrag mit der Krankenkasse soll einen einheitlichen Leistungskatalog sowie harmonisierte Honorare mit sich bringen.

Auch die Öffnungszeiten der Ordinationen sollen laut dem Arbeitspapier verbessert werden, und zwar bedarfsgerecht. Dadurch soll die Versorgung in einer Region werktags zwischen den Tagesrandzeiten von 7.00 bis 19.00 Uhr sowie an Wochenenden gewährleistet sein.

Wahlärzte wiederum sollen „ins Kassensystem umgeleitet werden“, wie es laut Ö1 in dem Papier heißt. Dazu sollen auch Teilzeitkassenstellen geschaffen werden.

Für niedergelassene Ärzte sollen laut Zielvorgabe elektronische Systeme wie E-Card, ELGA und E-Rezept verpflichtend sein. Die seit der CoV-Pandemie bestehende Hotline 1450 soll zu einer telefonischen Gesundheitsberatung ausgebaut werden. Dass man sich dabei am finnischen Modell orientiert, bestätigte das Gesundheitsministerium ebenso wie die Existenz der achtseitigen politischen Vereinbarung.