Selbstanzeige nach Tod eines Patienten im Krankenhaus

Das Krankenhaus Dornbirn hat gestern bestätigt, dass nach dem Tod eines Patienten eine Selbstanzeige für einen Arzt bei der Staatsanwaltschaft eingebracht wurde. Das hatten Recherchen des ORF Vorarlberg zuvor ergeben. Weitere Auskünfte könne man mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht erteilen, so das Krankenhaus.

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