Mindestpensionen nach Korrektur nun ausbezahlt

Den rund 200.000 Mindestpensionisten und -pensionistinnen sollte mit heute die ursprünglich in zu geringer Höhe ausbezahlte Einmalzahlung vollständig ausgezahlt worden sein.

Nach einer im Frühjahr erfolgten Korrektur eines Fehlers bei der ASVG-Novelle sei der Prozess der Nachzahlung nun abgeschlossen, sagte ein Sprecher von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gegenüber der APA.

Die Pensionisten hatten – zusätzlich zu der Erhöhung um 5,8 Prozent mit Jahresbeginn – mit Anfang März eine mit der Anpassung beschlossene Einmalzahlung bekommen. Mindestpensionisten wurden damals allerdings benachteiligt.

Grund dafür war ein Fehler im Gesetzestext, den die Regierung bereits im März einräumte und zu dem sie eine Korrektur ankündigte – sowie eine Nachzahlung für die rund 200.000 betroffenen Bezieher von Ausgleichszulagen. Die entsprechende Reparatur des Gesetzes erfolgte im Frühjahr.