WWF: Wolfsverordnungen laut VwGH nicht rechtskonform

In seiner aktuellen Entscheidung in Bezug auf die niederösterreichische Fischotterverordnung 2019 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) laut eine Aussendung des WWF klargestellt, dass anerkannte Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen.

Zudem muss es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben, Verordnungen zur Tötung von Wolf & Co. wären nicht rechtskonform.

Denn der VwGH-Entscheid gelte auch in Verfahren zu Verordnungserlassungen wie etwa aktuell jene zur Tötung von Wölfen, womit die Entscheidung weitreichende Folgen für die zuletzt zahlreichen Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten habe, schrieb der WWF und nannte zusätzlich auch Fälle zu Biber und Fischotter in mehreren Bundesländern.

„Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und lösungsorientierte Politik in den Bundesländern“, sagte Christian Pichler, Artenschutzexperte beim WWF Österreich. Jedoch seien die zuletzt ausgesprochenen Verordnungen dadurch nicht automatisch außer Kraft gesetzt, so WWF-Sprecher Nikolai Moser gegenüber der APA.

Kurswechsel gefordert

Die Aarhus-Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen.

Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. Die Organisationen WWF Österreich und Ökobüro – Allianz der Umweltbewegung haben sich daher mit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht gewandt.

WWF und Ökobüro fordern einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen nicht zugelassen haben.