Maklerprovision gefallen: Bestellerprinzip in Kraft

Gestern ist das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung in Kraft getreten. Die Maklerprovision trifft damit denjenigen, der einen Makler zur Wohnungsvermittlung zuerst beauftragt hat – in der Regel ist das der Eigentümer der Wohnung.

Bisher mussten für die Provision – meist zwei Monatsmieten – großteils Mieterinnen und Mieter aufkommen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte das Vorgehen als „jahrzehntelange Ungerechtigkeit“ bezeichnet, die nun beseitigt werde. „Wie überall sonst gilt ab 1.7.2023 auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt.“

Punktuelle Erhöhungen laut Ökonom „vorstellbar“

Eine „Einpreisung“ der Provision, also eine Erhöhung der Mieten, ist laut Ökonom Michael Klien auf diesem Weg nicht zu befürchten. Der WIFO-Experte verwies gegenüber der APA auf die Erfahrungen in Deutschland. Dort wurde das Bestellerprinzip im Jahr 2015 eingeführt.

Vorstellbar sei jedoch, dass es in Österreich punktuell zu Erhöhungen kommen könnte, etwa bei teuren Wohnungen und bei Objekten in begehrten Lagen, wo die Nachfrage groß ist. „In dem einen oder anderen Fall wird es weitergegeben werden, im Großen und Ganzen aber wird es eine Entlastung für die Mieter geben“, erwartete Klien.

Zu großflächigen Versuchen, die Maklerprovision wieder den Mieterinnen und Mietern umzuhängen, werde es wohl nicht kommen. „Diese Befürchtung hat sich in Deutschland nicht bewahrheitet.“ Sollten solche Versuche doch unternommen werden, würden sich diverse Verbraucherschutzorganisationen einschalten und das effektiv unterbinden, so Klien.

Mietervereinigung befürchtet Preiserhöhungen

Durchaus eine größere Gefahr von Preissteigerungen ortete hingegen die Mietervereinigung. Eine Erhöhung werde aufgrund fehlender gesetzlicher Regeln auf dem „freien Wohnungsmarkt“, also im ungeförderten Neubau, möglich sein und „ist leider auch zu erwarten“, sagte die Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, Elke Hanel-Torsch.

Maklerbranche sorgt sich um Geschäftsgrundlage

Wirtschaftliche Folgen dürfte das Bestellerprinzip vor allem für die Maklerbranche nach sich ziehen, die durch die Novelle um ihre Geschäftsgrundlage fürchtet. Kritik kam deshalb in der Vergangenheit etwa vom Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Aus Sicht von Klien ist allerdings zu differenzieren, denn das Bestellerprinzip betrifft nur die Vermietung, nicht die Veräußerung.