Novelle zum Unterbringungsgesetz tritt heute in Kraft

Bereits im Vorjahr beschlossen, tritt die Novelle zum Unterbringungsgesetz heute in Kraft. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sprach von einem „Paradigmenwechsel in der Unterbringung und eine bedeutende Stärkung von Kinderrechten“: Mit der Reform gebe es „erstmals umfassende Regelungen speziell für Kinder und Jugendliche, die in einer Psychiatrie untergebracht sind“.

Die Novelle ist eigentlich eine Folge des „Brunnenmarkt-Falles“: Im Mai 2016 hatte ein 21-jähriger geistig verwirrter Obdachloser in Wien-Ottakring ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen.

Eine Sonderkommission stellte danach Defizite in der Vernetzung und bei den Informationsflüssen zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen fest. Die Empfehlungen der Brunnenmarkt-Kommission sind nun in die Novelle eingeflossen.

Mit der Novelle sollen entscheidungsfähige Minderjährige selbst bestimmen können, ob sie freiwillig untergebracht werden. Gleichzeitig soll Elternrechten ein gebührender Stellenwert eingeräumt werden und besondere Kooperationsmodelle z. B. mit Kindergärten, Schulen oder anderen Betreuungseinrichtungen gesetzlich verankert werden, so das Justizministerium.