Supreme Court weicht Schutz für gleichgeschlechtliche Paare auf

Gleichgeschlechtlichen Paaren können nach einem Urteil des obersten US-Gerichts bestimmte Dienstleistungen aus religiösen Gründen verwehrt werden. Der Supreme Court in Washington entschied heute im Fall einer Webdesignerin, die ihre künstlerischen Dienste auch Hochzeitspaaren anbieten will – allerdings aus Glaubensgründen explizit nicht gleichgeschlechtlichen Paaren. Das Gericht sieht das von der Meinungsfreiheit gedeckt, die in der Verfassung verankert ist.

Das Gericht befand, „die Möglichkeit, selbst zu denken und diese Gedanken frei zu äußern“, gehöre zu den am meisten geschätzten Freiheiten der Republik. Die USA seien gemäß der Verfassung ein Ort, „an dem alle Menschen die Freiheit haben, zu denken und zu sprechen, wie sie wollen, und nicht, wie die Regierung es verlangt“.

Warnungen von Bürgerrechtsorganisationen

Bürgerrechtsorganisationen hatten zuvor gewarnt, diese Logik könne so weitergesponnen werden, dass Geschäfte oder Dienstleister bestimmten Gruppen wie Frauen oder Schwarzen ihre Angebote verwehren könnten.

Die Klägerin hatte ihre Haltung schon auf ihrer Website klarstellen wollen. Das ist aber nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat Colorado. Die Frau klagte deshalb.