Deutliche Unterschiede bei Asylleistungen

Die Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber unterscheiden sich nach einer Untersuchung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags in Europa deutlich. So können Drittstaatsangehörige in laufenden Asylverfahren in Frankreich pro Monat etwa 426 Euro erhalten, in Österreich 425 Euro und in Deutschland 410 Euro. In Großbritannien gibt es demnach umgerechnet etwa 210 Euro, in Schweden 180, in Griechenland 150 und in Ungarn nur 60 Euro.

Die „Welt am Sonntag“ („WamS“) berichtete zuerst über das Papier, das Forschende des Deutschen Bundestags im Auftrag der CSU-Abgeordneten des Parlaments erarbeitet hatten. Darin wird die vom Staat gewährte Grundsicherung für Staatsangehörige und Ausländer und der entsprechende Zugang zur Gesundheitsversorgung in neun europäischen Ländern untersucht. Gleich zu Beginn der Untersuchung wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass ein Vergleich wegen der unterschiedlichen Sozialsysteme und der unterschiedlichen Einstufung von Einwanderern nur „bedingt aussagekräftig“ sei.

Die „WamS“ zitierte den Konstanzer Ausländerrechtsexperten Daniel Thym mit den Worten, es gebe etwa die deutsche Besonderheit, auch ausreisepflichtigen Ausländern weiter Sozialleistungen zu zahlen. In Frankreich etwa müssen den Experten zufolge abgelehnte Asylbewerber das Land schnellstens verlassen, Zahlungen würden eingestellt.