Fast eine Million Asylanträge 2022 in Europa

Die Europäische Union hat im vergangenen Jahr fast eine Million Asylanträge verzeichnet, so viele wie seit 2016 nicht mehr. Die EU-Asylagentur (EUAA) zählte nach Angaben von heute 2022 insgesamt 996.000 Asylanträge in den 27 EU-Staaten sowie in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Das war ein Anstieg von 53 Prozent im Vergleich zu 2021.

Die Asylagentur korrigierte in ihrem Bericht vorläufige Angaben vom Februar um 30.000 nach oben. Die Zahl der Asylanträge ist damit auf dem höchsten Stand seit 2016, als 1,2 Millionen Menschen in Europa Asyl beantragten, nach 1,3 Millionen im Jahr 2015. Nicht eingerechnet sind die bis zu vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in der EU einen besonderen Schutz auf Zeit genießen.

Bericht: Aufnahmesysteme „unter Druck“

Die EU-Agentur mit Sitz in Malta sieht die Aufnahmesysteme der Mitgliedsländer durch die gestiegenen Zahlen „unter beträchtlichem Druck“, wie es in dem Bericht heißt.

Mit Abstand die meisten Anträge – rund 244.000 – verzeichnete Deutschland, gefolgt von Frankreich (156.000), Spanien (118.000), Österreich (109.000) und Italien (84.000). Auf diese fünf Länder entfallen alleine 70 Prozent aller Asylanträge.

Die meisten Antragsteller und Antragstellerinnen kamen aus Syrien, Afghanistan, der Türkei, Venezuela und Kolumbien. Zu mehr als 70 Prozent handelte es sich um Männer. Knapp 40 Prozent der Asylanträge wurden den EU-Angaben zufolge positiv beschieden. Das ist die höchste Anerkennungsquote seit 2017.

Asylsystem soll reformiert werden

Auf EU-Ebene werden derzeit Pläne über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) debattiert. Im Juni einigten sich die 27 EU-Innenministerinnen und -minister in einem Kompromiss auf strengere Asylregeln. Widerstand kam von Polen und Ungarn.

Der Beschluss sieht Vorprüfungen von Asylanträgen von Menschen mit geringen Aufnahmechancen an EU-Außengrenzen und verpflichtende Solidarität bei der Aufnahme von Geflüchteten vor. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, würden zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Im Zuge der Verhandlungen mit dem EU-Parlament kann es noch zu Änderungen kommen.