Ex-Audi-Chef Stadler legt Revision ein

Die Verteidiger des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler und seiner beiden Mitangeklagten haben überraschend Revision gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt. Das teilte das Gericht heute mit. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte alle drei zu Bewährungsstrafen und Geldzahlungen wegen Betrugs im Dieselabgasskandal verurteilt.

Im Falle von Stadler und dem Ingenieur P. hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht bereits im Prozess auf die dann ausgesprochenen Strafen verständigt.

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler
APA/Matthias Schrader

Stadler war wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Mio. Euro verurteilt worden. Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt, ebenso im Fall des Ingenieurs P.

Staatsanwaltschaft geht nur gegen Hatz-Urteil vor

Die Staatsanwaltschaft legte nur gegen das Urteil gegen den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, Revision ein. Sie hatte für Hatz eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt.

Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bei großen Dieselmotoren gestanden. Er und P. veranlassten die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße.

Schriftliche Urteilsverkündung bis April 2024

Die Revision musste binnen einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden, kann aber jederzeit widerrufen werden. Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur sagte. Erst dann werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Die Anwälte von P. sagten, sie hätten aus rein formalen Gründen zur Wahrung der Frist Revision eingelegt. Ihr Mandant sei mit dem Urteil grundsätzlich einverstanden und könne damit leben.