Tod in Salzburger Schlaflabor: Obduktion angeordnet

Nach dem Tod eines Patienten im Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg Mitte Juni hat die Staatsanwaltschaft jetzt die Obduktion in der Gerichtsmedizin angeordnet – dort wird der Tote zurzeit untersucht. Erschwerend ist dabei, dass der Patient bereits zum zweiten Mal pathologisch untersucht wird.

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