Mehr Mittel für Frauenschutzeinrichtungen

Schutzunterkünfte für von Gewalt betroffene Personen werden ausgebaut. Die entsprechende Vereinbarung von Bund und Ländern wurde heute Nachmittag vom Nationalrat einstimmig abgesegnet.

Geschaffen werden sollen mindestens 90 zusätzliche Frauenplätze und ebenso viele Kinderplätze. Unterstützt werden soll das über einen Zweckzuschuss des Bundes, mit dem ab November bis Ende 2026 jährlich drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Ebenfalls einstimmig wurde am Abend ein Rechtsanspruch zur Begleitung von Kindern in eine Reha beschlossen. Eltern können bis zu vier Wochen pro Jahr freigestellt zu werden, um ein Kind bei einem Rehaaufenthalt an Ort und Stelle zu unterstützen. Die Eltern können die Zeit teilen, nicht aber gleichzeitig die Reha begleiten. Der Anspruch soll dann gelten, wenn einem Kind unter 14 Jahren von der Sozialversicherung ein stationärer Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung bewilligt wurde. Für die Dauer der Freistellung soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Pflegekarenzgeld gebühren.