Energiekostenzuschuss für neue Selbstständige

Der Nationalrat hat gestern mit den Stimmen von Koalition und FPÖ Lücken bei den Energiehilfen geschlossen. So erhalten neue Selbstständige einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 410 Euro, der im vierten Quartal ausgeschüttet wird. Profitieren werden auch Non-Profit-Organisationen (NPO).

Das neue Gesetz für einen Energiekostenzuschuss für NPO sieht in den Jahren 2023 und 2024 Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten für jene Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem gemeinnützigen und kirchlichen Bereich vor, die nicht im Sinne der entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig sind. Insgesamt wird dafür ein Betrag von bis zu 140 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Doppelförderungen sollen vermieden werden.

Was die neuen Selbstständigen angeht, soll die Förderung für jene gelten, die im Zeitraum von Februar bis Dezember des Vorjahres durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6.615 Euro) nicht erreicht.