Kleine Erleichterung bei Ausländerbeschäftigung

Der Nationalrat hat zum Abschluss von Tag eins der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause gestern eine kleine Erleichterung bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen. Zustimmung kam von Koalition und NEOS. Eine Beschäftigungsbewilligung soll künftig auch ohne einhellige Zustimmung des AMS-Regionalbeirats erteilt werden können, wenn die Beschäftigung der Person aus dem Ausland aus besonders wichtigen Gründen notwendig ist.

Zweiter möglicher Anlass ist, wenn öffentliche bzw. überbetriebliche gesamtwirtschaftliche Interessen die Beschäftigung erfordern. Explizit als besonders wichtige Gründe werden dabei der Erhalt von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die nachweisliche Qualifikation der betroffenen Person als Arbeitskraft in einem Mangelberuf genannt.

Im Laufe der Sitzung war eine CoV-Sonderregelung im Verwaltungswesen modifiziert ins Dauerrecht übernommen worden. Dabei geht es um die Möglichkeit für Behörden und Verwaltungsgerichte, Verwaltungsverfahren bzw. Verwaltungsstrafverfahren unter bestimmten Umständen auch unter Einsatz von Videotechnologie durchzuführen. So können auch nur einzelne Personen per Video zu Verhandlungen zugeschaltet werden. Betroffenen muss jedoch grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, persönlich zu erscheinen, etwa wenn sie keine entsprechende technische Ausrüstung haben. Ablehnung kam nur von NEOS.