BUWOG-Prozess: Grasser blitzt bei VfGH ab

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung und vier weitere Angeklagte des BUWOG-Prozesses sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit ihren Anträgen abgeblitzt. Das teilte der VfGH mit. Bei den Anträgen ging es um eine vermeintliche Befangenheit von Richterinnen und Richtern und die Hemmung von Verjährungsfristen.

Grasser und die anderen Angeklagten vertraten die Ansicht, es sei verfassungswidrig, dass über die Ablehnung eines Richters eines Schöffengerichts wegen Befangenheit dieses Gericht selbst zu entscheiden habe und es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel gebe.

Ebenso sei es verfassungswidrig, dass der Zeitraum vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht in die Verjährungsfrist einzurechnen ist, so der zweite Antrag.

Gericht sieht keinen Handlungsbedarf

Laut VfGH spricht aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts dagegen, dass die Entscheidung über die Ausschließung eines Richters zuerst vom Schöffengericht getroffen wird. Diese Entscheidung könne durch eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Strafurteil bekämpft werden.

Aber auch in puncto Verjährungsregeln sah der VfGH keinen Handlungsbedarf: „Gesetzliche Verjährungsfristen dienen in erster Linie der Rechtssicherheit, nicht der Sicherstellung einer angemessenen Verfahrensdauer, wie die Antragsteller argumentiert hatten.“ Es sei stets im Einzelfall zu beurteilen, ob die Dauer zu lange sei.

Grasser und weiteren Angeklagten wurde vorgeworfen, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal mitkassiert zu haben. Dabei ging es um 58.000 Wohnungen österreichweit, die um 961 Millionen Euro privatisiert wurden. Grasser wurde nicht rechtskräftig zu acht Jahre Haft verurteilt.