Barrierefreiheit wird ausgeweitet

Die Barrierefreiheit wird deutlich ausgebaut. Die Basis dafür bildet ein einstimmiger Beschluss des Nationalrats heute. Abgezielt wird vor allem auf elektronische Geräte. So müssen Mobiltelefone, PCs, Fahrkartenautomaten und ähnliche Geräte ebenso barrierefrei sein wie beispielsweise Onlineshops. Das gilt ab Juni 2025, freilich mit Ausnahmen.

Technisch gesehen handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Bestimmung. Neben den Geräten sind Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste, E-Books und SMS-Dienste umfasst. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro fallen nicht unter das Gesetz.

Bei Zuwiderhandeln ist unter anderem die Verhängung einer Verwaltungsstrafe bis zu 80.000 Euro und als Ultima Ratio auch ein Produktrückruf möglich. Für die SPÖ ist die finanzielle Strafandrohung zu gering. Die Opposition hätte insgesamt gewünscht, dass Verbesserungen über den Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie hinaus vorgenommen würden.