Nationalrat reformiert Primärversorgung und Pflege

Der Nationalrat hat heute seinen Sommerkehraus fortgesetzt. Erster Punkt waren Neuerungen in der Primärversorgung, die mit Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen wurden. Die Errichtung entsprechender Einheiten im Gesundheitswesen wird erleichtert und entbürokratisiert, den Ärztekammern ihre Vetomöglichkeit genommen. Auch ein weiterer Teil der Pflegereform wurde auf den Weg gebracht.

Aus den aktuell 44 bestehenden Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen bis 2025 120 in ganz Österreich werden. Aktuell sind 30 in Planung, davon fünf für Kinder. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich zufrieden: „Was wir heute beschließen, ist ein erster, aber ein ganz wesentlicher Baustein einer umfassenden Gesundheitsreform, die wir jetzt versuchen, im Zuge des Finanzausgleichs auf den Boden zu bringen.“

Bei der SPÖ betonte man, dass das Primärversorgungsgesetz ursprünglich in der Ära von Christian Kern und Pamela Rendi-Wagner beschlossen worden war. Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach im Hinblick auf den Ärztemangel von einem Desaster. „Geld alleine und das, was Sie hier vorgelegt haben, wird nicht reichen, um die Probleme zu beseitigen.“ Zustimmung zum Gesetz kam hingegen von NEOS. Dass Rauch den Mut zeige, „sich gegen diverse Stakeholder aufzubäumen“, begrüßte NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler.

Neuerungen bei Eltern-Kind-Pass und Pflege

Mit Koalitionsstimmen beschlossen wurde danach die Umsetzung des neuen Eltern-Kind-Passes, nachdem dieses Vorhaben im Juni an einem Formalfehler gescheitert war. Mit Jänner 2024 soll das neue nun digital aufgesetzte Vorsorgeprogramm in Kraft treten, bis 2026 soll der Leistungsumfang um zusätzliche Angebote während der Schwangerschaft bzw. für Neugeborene erweitert werden. Dafür braucht es noch eine Verordnung.

Beschlossen wurden auch weitere Neuerungen im Pflegebereich, darunter die Ausweitung der Befugnisse von Pflegepersonal, Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und ein einfacherer Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. So können diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegende künftig bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien, Gehhilfen und Inkontinenzprodukte selbstständig verordnen. Ihre Ausbildung und Berufserfahrung wird außerdem in höherem Ausmaß auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen angerechnet.