„Badewannenmord“: Freispruch nach jahrelanger Haft

Im Münchner Prozess um den „Badewannenmord“ von Rottach-Egern ist der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen worden. Er war für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen und jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft.

„Jetzt ist es so weit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl heute. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen.

Auch Staatsanwaltschaft forderte Freispruch

Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert, weil es nicht nur Zweifel daran gibt, dass Genditzki den Mord an einer alten Frau begangen hat, sondern auch daran, dass es überhaupt ein Verbrechen gab. Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen, ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.

Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.

Nach dem Freispruch stehen ihm Entschädigungszahlungen zu, die Kritikerinnen und Kritiker für viel zu gering halten. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Hafttag. Das wären in Genditzkis Fall insgesamt 368.400 Euro. Zusätzlich zur Entschädigung kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.