Nationalrat verschärfte Korruptionsstrafrecht

Der Nationalrat hat heute mit Stimmen von ÖVP und Grünen auch das Korruptionsstrafrecht verschärft. Im Zentrum steht der neue Straftatbestand „Mandatskauf“. Außerdem wurde die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und der Bestechung auf Personen im Fall einer künftigen Amtsträgereigenschaft erweitert.

Mit der am 1. September in Kraft tretenden Reform wird es strafbar, wenn man einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin mittels Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt, bzw. auch die Person selbst macht sich strafbar, wenn sie davon weiß und finanziell profitiert. Ausgenommen sind klassische Parteispenden.

Strafbarkeit ab Angelobung

In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar. Die Strafbarkeit für den Mandatskauf beginnt, sobald man angelobt wird (Nationalrat/Landtag) bzw. im EU-Parlament seinen Sitz eingenommen hat.

Sofort strafbar machen sich Kandidaten, die einen Vorteil (etwa Geld) annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, egal ob er die Handlung setzt oder nicht.

Höhere Strafen bei Cybercrime

Mit großer Mehrheit wurden auch höhere Strafen für Cyberkriminalität beschlossen. Wer künftig einen Computer hackt, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht – bei einer solchen Tat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann es bis zu fünf Jahre geben.

Maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für den Diebstahl von Telekomgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht.

Betriebsgeheimnisse besser schützen

Darüber hinaus ist bei den Straftatbeständen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Anhebung der Strafdrohungen vorgesehen. Zudem sollen die Verletzung bzw. Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen als Offizialdelikte ausgestaltet werden, um damit die geschädigte Person vom Kostenrisiko zu befreien.

Auch im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist für die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine deutliche Anhebung der Strafdrohungen vorgesehen, nämlich von bisher drei Monaten Freiheitsstrafe auf ein Jahr. Abgelehnt wurde die Vorlage nur von NEOS – mangels Redebeitrags blieb aber unklar, wieso.

Sozialausschuss auf Abruf

Zum Abschluss der Sitzung verabschiedete sich der Nationalrat in die Sommerpause, allerdings nicht zur Gänze. Der Sozialausschuss wird nämlich auch über den Sommer tagen, so er überhaupt einberufen wird.

Eigentlich war die Initiative zunächst von der SPÖ ausgegangen, die in mehreren Ausschüssen (Soziales, Bauten, Wirtschaft, Finanzen) weiterarbeiten wollte, um Konzepte gegen die Teuerung umzusetzen. Dem trat die Koalition nicht bei, brachte aber einen eigenen Antrag ein, nur dem Sozialausschuss keine Pause zu gönnen. Dem schlossen sich dann SPÖ und FPÖ an.