Ausschluss von Maaßen aus CDU abgelehnt

Ein CDU-Kreisparteigericht im deutschen Bundesland Thüringen hat einen Ausschluss des deutschen Ex-Bundesverfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen aus der CDU abgelehnt. Das geht dpa-Angaben zufolge aus einem Beschluss des Gremiums hervor, der heute aus Maaßens Umfeld verbreitet wurde. Grundlage für die Entscheidung sei eine mündliche Verhandlung vom 23. Juni, heißt es in dem Beschluss.

Das Kreisparteigericht spricht gegen Maaßen einen „Verweis“ wegen eines Gastbeitrags im Onlinemagazin Die Weltwoche aus. Es wirft ihm die Zuordnung eines „linken Flügels der CDU“ zu einer „Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen in den linken Parteien“ vor.

Nach dem Beschluss des Gremiums soll Maaßen auch seine Mitgliederrechte wiederbekommen. Der CDU-Bundesvorstand hatte im Februar die Einleitung des Parteiausschlussverfahrens beschlossen. Gerechnet wurde schon damals mit einem längeren, schwierigen Verfahren.

Überschrittene „Brandmauer“

Maaßen war in der Vergangenheit mehrfach mit Äußerungen vom rechten Rand aufgefallen. Einer Aufforderung der Parteispitze zum Austritt aus der CDU kam er jedoch nicht nach und hatte in einer Stellungnahme Vorwürfe parteischädigenden Verhaltens zurückgewiesen. Die CDU-Führung hatte dem 60-Jährigen unter anderem vorgehalten, eine „Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen“ zu gebrauchen.

Der damalige Generalsekretär Mario Czaja hatte im Februar gesagt, Maaßen habe sich „sowohl in der Wortwahl als auch in seinen inhaltlichen Themen ganz klar von Grundpositionen der CDU entfernt“. Von Maaßen sei „eine Brandmauer“ überschritten worden. „Er hat in der CDU nichts mehr verloren.“