Bundesrat: ORF-Reform muss wegen Stimmengleichheit warten

Die Reform des ORF ist gestern im Bundesrat gescheitert. Die Abstimmung in der Länderkammer des Parlaments ging 29 zu 29 aus, das Gesetz schaffte damit keine Mehrheit.

An den Nationalrat rückverwiesen wird es aber nicht, weil es mit der Stimmengleichheit technisch gesehen auch nicht abgelehnt wurde, wie es im Parlament gegenüber der APA hieß. Das sorgt für eine achtwöchige Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses. Die Reform soll 2024 in Kraft treten.

Für das Vorhaben stimmten die Mandatare der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne. Weil aber nicht alle von ihnen anwesend waren, kam keine Mehrheit zustande.

„Es entsteht keine Verzögerung“

Im Medienministerium von Susanne Raab (ÖVP) reagierte man auf die Panne gelassen. „Es entsteht dadurch keine Verzögerung. Das Gesetz tritt wie geplant am 1.1.24 in Kraft“, hieß es.

FPÖ erfreut, SPÖ erneuert Kritik

Die FPÖ reagierte erfreut. „Das ‚Unentschieden‘ von 29:29 Stimmen ist zugunsten der österreichischen Bevölkerung ausgegangen und zeigt, dass Beharrlichkeit, Fleiß und Ehrlichkeit Früchte trägt“, so Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung. Das „ORF-Zwangsbelastungspaket“ werde nun für acht Wochen auf die Wartebank gesetzt. „Dieser Aufschub macht es nun schier unmöglich, am 1. Jänner 2024 zu starten“, zeigte er sich im Gegensatz zu Raab überzeugt.

Seitens der SPÖ betonte Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann: „Wenn die Regierung es nicht schafft, im Bundesrat eine Mehrheit zu erhalten, dann muss sie in Kauf nehmen, dass Gesetzesvorhaben aufgeschoben werden.“ Schumann bekräftigte die Kritik an dem Gesetz: „Die Regierung hat die Chance verpasst, gerade in Zeiten der Teuerung auf die soziale Lage der Haushalte Rücksicht zu nehmen und eine soziale Staffelung einzuführen. Außerdem gibt es künftig eine Verschlechterung bei den Gebührenbefreiungen.“

Im Zentrum des nun leicht verzögerten Vorhabens steht die Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe. Diese ist mit 15,30 Euro pro Monat zwar rund drei Euro günstiger, muss aber künftig – sobald das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist und in Kraft tritt – von allen bezahlt werden.

Dazu kommt in einigen Bundesländern eine Landesabgabe. Geplant ist auch ein größeres digitales ORF-Angebot, es darf sowohl „online only“ als auch „online first“ produziert werden.

Beschränkungen für ORF.at

Das Radiosymphonieorchester und der Spartensender ORF Sport + sollen bis Ende 2026 erhalten bleiben, danach wird aus dem Spartenkanal ein Onlineangebot. Neu kommt auch ein Onlinekinderkanal. Weiters soll es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird.

Die gegenwärtige Siebentagebeschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt.

Außerdem wird der ORF zu Sparmaßnahmen – etwa beim Personal – und zu mehr Transparenz verpflichtet. Es kommen stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich. Auch ist ein Transparenzbericht zu Löhnen, Nebeneinkünften und Eigen- und Auftragsproduktionen vorgesehen. Geplant sind Einsparungen von 325 Mio. Euro, die Valorisierung der neuen Haushaltsabgabe wird für die nächsten drei Jahre ausgesetzt.