Berufspflicht für Ärzte rechtlich umstritten

Die Ärztekammer erteilt politischen Überlegungen, Ärzte und Ärztinnen nach Abschluss ihres Studiums zum Dienst in öffentlichen Spitälern oder Kassenpraxen zu verpflichten, eine Absage.

Dazu hat man sich nun ein Gutachten des Medizinrechtlers Karl Stöger erstellen lassen, das mehreren Zeitungen („Salzburger Nachrichten“, „Krone“, „Kurier“, „Presse“) zur Verfügung gestellt wurde. Dessen Fazit: Eine gesetzlich angeordnete Berufspflicht würde gegen Verfassung und EU-Recht verstoßen.

Die Überlegung, Medizinern und Medizinerinnen nach ihrem Studium eine gewisse Zeit lang eine Art Berufspflicht aufzuerlegen, war von mehreren Seiten gekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte darüber ebenso sinniert wie der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Gutachten sieht Kollision mit Grundrechten

Stögers Gutachten zeigt Grenzen auf. Denn entsprechende Regeln würden etwa mit Grundrechten wie der freien Berufswahl und der Erwerbsfreiheit kollidieren. Auch sei von einer Gleichheitswidrigkeit auszugehen, wenn nur Ärztinnen und Ärzte einer gesetzlichen Arbeitsverpflichtung unterworfen würden, da auch andere Sparten unter Fachkräftemangel litten, dort aber keine Pflicht vorgesehen sei.

Ferner gäbe es gelindere Mittel, um die Personalsituation im öffentlichen Gesundheitssystem zu verbessern. Solche wären laut Gutachten etwa eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Spitälern, eine Attraktivierung des kassenärztlichen Bereichs, aber auch Einschränkungen im Wahlarztsystem und Studienkreditmodelle.

Polaschek zurückhaltend

Zu dem Thema zurückhaltend äußerte sich ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek am Rande einer Pressekonferenz. Zur Umsetzung der Berufspflicht gebe es verschiedene Rechtsmeinungen. „Wir werden an der Sache dranbleiben, die rechtlichen Prüfungen laufen gerade.“ Derzeit sei es noch zu früh, um einschätzen zu können, wie der Vorschlag einer Berufspflicht umgesetzt werden könne. „Über Details kann man jetzt noch nicht sprechen.“