Kritik an Novelle zur Verschärfung des NS-Verbotsgesetzes

Mit einer im Juni präsentierten Gesetzesnovelle soll das NS-Verbotsgesetz verschärft werden. Die Begutachtungsfrist dafür endet am 19. Juli. Vor allem die Möglichkeit der Diversion für Erwachsene stößt bei vielen auf Kritik. Positiv erachten das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ), ÖGB und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hingegen, dass Beamte im öffentlichen Dienst bei einer rechtskräftigen Verurteilung künftig automatisch ihren Job verlieren.

Durch die Gesetzesänderung soll auch etwa gegen das Tragen von gelben modifizierten Judensternen, wie es im Zuge der Coronavirus-Demonstrationen stattfand, effektiver vorgegangen werden können. Den Plänen zufolge wird etwa auch strafbar, wenn einschlägige Inhalte vom Ausland aus mit Zielrichtung Österreich gepostet werden.

Weiters soll es eine neue Regelung den Behörden ermöglichen, NS-Devotionalien auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr zu ziehen. Derzeit können Gegenstände nur eingezogen werden, wenn Wiederbetätigung vorliegt. Bloßer Besitz ist nicht strafbar. Ermöglicht werden soll auch die Diversion bei Erwachsenen.

Ruf nach Aufstockung von Ressourcen

Unterstützung für die Novelle kam auch vom Oberlandesgericht Wien. Jedenfalls sei aber mit einer Mehrbelastung zu rechnen, der nur mit mehr Personal begegnet werden könne. „Sollten die dafür notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, kann von diesem Gesetzesvorhaben nur abgeraten werden.“

Mit einer Mehrbelastung rechnen auch das Landesgericht Klagenfurt und die Vereinigung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Das Finanzministerium hingegen geht davon aus, dass der Arbeitsanfall für die örtlich zuständigen Landesgerichte und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sich über das gesamte Bundesgebiet verteilen und „sich mit den in der Justiz vorhandenen personellen Ressourcen bewältigen lassen“ wird.

Begrüßt wird von den Staatsanwälten die Neuregelung bei der Einziehung von NS-Devotionalien. Einen möglichen „Bagatellisierungseffekt“ durch diversionelles Vorgehen wie das MKÖ sieht die Vereinigung von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen nicht. Dieses werde „die Ausnahme und nicht die Regel“ sein.

Deutlicher Anstieg bei Verurteilungen

Grundsätzlich begrüßt auch die Gewerkschaft die Gesetzesänderung. „Völlig verfehlt“ sei jedoch die Möglichkeit der Diversion für Erwachsene. „Ein wichtiger Lückenschluss“ sei der geplante automatische Jobverlust, hält die Arbeiterkammer fest. Die diversionelle Erledigung würde hier in der Praxis jedoch eine erhebliche Rolle spielen, da dieser nur bei rechtskräftigen Verurteilungen droht.

Unterstützt wird die Novelle in Stellungnahmen weiters vom Obersten Gerichtshof sowie den zuständigen Ämtern der Wiener sowie der Salzburger Landesregierung. Die Zahl der Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz ist laut Statistik Austria in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Während es 2010 noch 40 Verurteilungen waren, stieg die Zahl 2015 auf 67, im Jahr 2020 dann auf 128. Im Jahr 2021 waren es 207 Verurteilungen, 2022 dann 215.