Zulagen für Schulpersonalvertreter vorerst eingestellt

Das Bildungsministerium hat die Auszahlung von Zulagen für gewisse Personalvertreter und -vertreterinnen im Schulbereich vorerst bundesweit eingestellt. Grundlage für die Maßnahme sind vom Land Salzburg eingeholte Rechtsgutachten in einem Gerichtsverfahren. Ein Lehrer hatte geklagt, weil das Land 2015 die Zulagen für freigestellte Pflichtschullehrer im Zentralausschuss gestoppt hatte. Das Bildungsministerium lässt die Zahlungen nun genauer prüfen, berichtete die ZIB2.

Der Zentralausschuss ist die oberste Personalvertretung auf Landesebene. Freigestellte Pflichtschullehrer bekommen laut der Rechnung des Landes Salzburg normalerweise 3.000 Euro brutto im Monat, dazu käme noch eine Zulage von rund 3.300 Euro monatlich. Seit 2015 hat das Land aber die Zulagen für die vier Vertreter aus Spargründen eingestellt. Dadurch habe man rund 140.000 Euro jährlich eingespart, lautete das Argument. Seit 2015 seien das knapp 1,3 Mio. Euro Steuergeld.

Land Salzburg hält Zulagen für unverhältnismäßig

Gegen die Maßnahme des Bundeslandes hat im vergangenen Jahr einer der vier Angehörigen des Salzburger Zentralausschusses beim Landesverwaltungsgericht geklagt und ist damit gescheitert. Heuer hat der freigestellte Lehrer noch einmal Beschwerde eingelegt, gemeinsam mit einer Kollegin, die sich ans Arbeitsgericht gewendet hat. Das Land hält die Zulagen, die in anderen Bundesländern ausbezahlt werden, für unverhältnismäßig. Die Personalvertretung sei im Kern nämlich ein Ehrenamt.

Das Land Salzburg hat deshalb drei Rechtsgutachten angefordert, durch die sich die zuständige Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) bestätigt sieht. Würden entsprechende Zulagen an freigestellte Personalvertreter auch nach Bekanntwerden des Gutachtens weiterbezahlt, würde das „einen Anfangsverdacht der Begehung einer Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung“ bzw. eines Amtsmissbrauchs auslösen, hält der Strafrechtler Hubert Hinterhofer darin unter anderem fest.

„Wir nehmen die Gutachten sehr ernst und haben dementsprechend eine Prüfung durch den Verfassungsdienst und die Finanzprokuratur eingeleitet“, reagierte das Bildungsministerium auf die Erkenntnisse in den Salzburger Gutachten. Bis zum Abschluss der Prüfung wurde die Auszahlung der Zulagen vorerst bundesweit eingestellt. Dys betreffe nicht nur Personalvertreter an Pflichtschulen, sondern auch an höheren Schulen. Rund 60 Lehrerinnen und Lehrer sind insgesamt von der Maßnahme betroffen.

Kimberger: Gutachten ist kein Urteil

Der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) verwies darauf, dass ein Gutachten noch kein Gerichtsurteil sei. „Wir sind davon ausgegangen, dass ein Verweis auf das Bundespersonalvertretungsgesetz ausreichend ist“, sagte er im Gespräch mit der APA. Auch das Ministerium habe das bisher so gehandhabt. Käme ein Gericht nun zu einem anderen Schluss, werde man das künftig gesetzlich regeln müssen.