Wahlkampfkosten: RH lehnte Prüfung von SPÖ und FPÖ ab

Der Rechnungshof (RH) hat eine vertiefende Prüfung der Rechenschaftsberichte von SPÖ und FPÖ aus dem Jahr 2019 abgelehnt. Die ÖVP hatte im April eine Sachverhaltsdarstellung an das Kontrollorgan übermittelt, weil die Angaben zur Wahlkampfkostenobergrenze aus Sicht der Volkspartei nicht plausibel waren. Der RH ortet jedoch keine Grundlage, die abgeschlossenen Verfahren dazu aus diesen Gründen erneut zu eröffnen, hieß es heute.

Das Kontrollorgan hatte die Rechenschaftsberichte der Parteien für das Jahr 2019 bereits unter die Lupe genommen. Dabei zweifelte der RH lediglich bei der ÖVP an der Korrektheit der Abrechnung der Wahlkampfkosten und schickte deshalb einen Wirtschaftsprüfer in die Parteizentrale. Für die Prüfer war nämlich nicht plausibel, dass die Wahlkampfkosten der Volkspartei für die Nationalratswahl unter jenen der EU-Wahl lagen.

„Keine Grundlage“ für RH

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker wollte das auch auf die anderen Parteien angewandt wissen. Schließlich fehle auch den Angaben von SPÖ und FPÖ für das Jahr 2019 die Plausibilität, so die Annahme.

Die in der Sachverhaltsdarstellung der ÖVP enthaltenen Ausführungen zu den Wahlkampfkosten 2019 von SPÖ und FPÖ „bieten in der Zusammenschau mit den eingelangten Stellungnahmen der zwei Parteien keine Grundlage“ für den RH, die abgeschlossenen Verfahren dazu aus diesen Gründen wiederzueröffnen, twitterte nun Sprecher Christian Neuwirth.

Für Stocker kam die Entscheidung des Rechnungshofs „überraschend“, wie er in einer Aussendung bekanntgab – „wir nehmen sie aber zur Kenntnis“. „Als Volkspartei empfinden wir eine strenge Prüfung der Wahlkampfkosten als wichtig und richtig, es gilt aber, nicht nur uns, sondern auch die SPÖ und die FPÖ auf gleiche Weise zu prüfen“, so Stocker.