Österreich wegen technischer Überwachung von Pkws gerügt

Die Europäische Kommission hat heute sechs EU-Staaten – darunter Österreich – zur korrekten Umsetzung der EU-Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen aufgefordert.

An vier Staaten wurde mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben der erste Schritt zu Vertragsverletzungsverfahren gemacht. Auch Österreich ist hier betroffen und muss binnen zwei Monaten die festgestellten Mängel, z. B. betreffend E-Call, beheben.

Österreich, Dänemark, Griechenland und Litauen haben laut Kommission verschiedene Aspekte der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Das betreffe beispielsweise die Verpflichtung, E-Call in die Liste der zu prüfenden Positionen aufzunehmen. E-Call ist ein von der Europäischen Union vorgeschriebenes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge

Die Mitgliedsstaaten müssen Brüssel nun binnen zwei Monaten antworten und die Mängel beheben. Ist die Kommission damit nicht zufrieden, kann sie im nächsten Schritt mit Gründen versehene Stellungnahmen senden.